Wärmepumpen können je nach Baurecht als Teil eines Gebäudes gesehen werden = Mindestabstand 3 Meter.
Zum Schallschutz finden sich Angaben inb der TZA Luft:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm
Dazu eine Sammlung von Urteilen:
http://www.laerm-luftwaermepumpen.de/index.php/aktuelle-gerichtsurteile
Nachbarn sollten sich verstehen, müssen miteinander auskommen. Konfrontgation nutzt keinem. Warum tun Sie sich nicht zusammen und bauen Ihre beiden Wärmepumpen auf einen gemeinsamen Platz? Schon mal ans Garagendach gedacht? Oder ein Satteldach auf die Garage und darunter die WP versteckt?
Es gibt schallhemmende Gummipuffer (Maschinenbau) als Lager, richtig platzierte Schallschutzwände, und mehr
Winterliche grüße
Herbert Stapff
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