Es ist schon mal falsch das Sie einen Zweirichtungszähler ein einer Volleinspeisung erhalten haben. Was war die Begründung der Zählerauswechelung?????
Hilfreiche AntwortIch betreibe eine PV-Anlage mit einer Leistung von nur 2,86 KW in einem, Einfamilienhaus. Diese ist ausschließlich für Einspeisung ins Netz ohne Eigenverbrauch konzipiert und wurde am 23.12. 2005 in Betrieb genommen. Laut Photovoltaikvertrag mit E.ON Avacon vom 24.01.2006 erhebt der Einspeiser, abhängig vom gewünschten Abrechnungsmodus, einen Messpreis für Bereitstellung,Unterhaltung und Abrechnung der Messeinrichtung. Lt. Anlage 1 zum PV-Vertrag verzichtet Avacon bei jährlicher Abrechnung auf die Berechnung eines Messpreises. In 10.2012 wurde der Zähler vom Netzbetreiber gegen einen" ZWEIRICHTUNGSZÄHLER" ?? ohne Erklärung getauscht.Mindestens seit April 2014 wird eine Stromrechnung erstellt. Die Stromrechnung für 2017 beläuft sich bei einem Verbrauch von 4 kwh bereits auf schwindelerregende 107,60 EURO. Ich bin nicht bereit, diese Forderungen anzuerkennen. Was ist an der Abrechnung falsch bzw. wie sollte ich darauf reagieren? Vielleicht können sie mir helfen?
Herr H. 28.01.2018Photovoltaik