Guten Tag Herr Mora,
vielen Dank für Ihre Fragen. Die Ökodesign-Richtlinie der EU regelt Vergabe / Kriterien des Energielabels. Seit September 2015 wird das Energielabel für Neugeräte vergeben, seit Januar 2016 gilt dieses auch für Heizungen im Bestand. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
http://www.heizungsfinder.de/heizung/heizungsmodernisierung/energielabel-fuer-alte-heizgeraete
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von Heizungsfinder.de
Ich habe mehrere Fragen.
Warum muss ein Kaminkehrer noch mit dem Zunftgehabe aus dem Mittelalter, mit einem Zylinder herumlaufen.
Warum werden jetzt Aufkleber wie beim TÜV am Heizkessel angebracht? Genügt die Speicherung im PC des Kaminkehrers nicht?
Wieso muss jetzt ein Label auf die Heizungen welche im Betrieb sind angebracht werden. Dies ist doch nur für Neugeräte entscheidend.
Ich denke jetzt ist es aber genug mit den Aufklebern.
Die letzte Frage noch, warum erfolgt jetzt dann eine Feuerstättenbeschau alle drei Jahre? Ich will nicht polemisch sein, aber dieser Begriff der so alt ist wie die K.Zunft, kann doch nicht mehr auf eine heutige Öl-oder Gasheizung angewendet werden!
Gasheizung