Nein, das stimmt so nicht. Gemäß EWärmeG Baden Württemberg muss man beim Austausch oder dem Einbau einer neuen Heizung einen Anteil von mindestens 15% regenerativen Energien vorweisen.
Die einfachste Möglchkeit ist hier die Verwendung von Gas öder Öl mit einem Biogasanteil in Kombination mit einem Sanierungsfahrplan oder einer Gastherme mit Solaranlage zur Warmwasserbereitung.
Sämtliche Erfüllungsoptionen findet man unter folgendem Link: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/5_Energie/Energieeffizienz/EWaermeG_BW/%C3%9Cbersicht_Erf%C3%BCllungsoptionen_f%C3%BCr_Wohngebaeude.pdf
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Felix Wenzel
Energieberater / Ingenieur für Gebäudeklimatik
Wenzel's Energiekonzepte
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Hallo stimmt das,wenn man in Baden-Württemberg eine neue Erdgasheizung installiert geht das nur in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage weil es eines Gesetz gibt.Das heisst 15 % Erneuerbare Energie, weil man dadurch vom Staat Zuschüsse gibt.
Herr L. bei Laupheim, 11.04.2018Gasheizung Photovoltaik Energieberater Architekt