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Mönchfeldstr. 21, 71640 Ludwigsburg

4 Antworten, zuletzt 03.07.2020

Antworten gegeben in

Wärmepumpe, Gasheizung, Solarthermie, Ölheizung, Pelletheizung, Elektroheizung, Photovoltaik, Kamin / Ofen, Energieberater, Architekt, Fördermittelberatung, Brennstoffzelle



Eine pauschale Antwort ohne das Gebäude zu kennen, ist sehr schwierig und unseriös.
In Zukunft werden auch noch Hybridheizungen zugelassen werden.
Die typischen Pellet-Kunden sind die früheren Öl-Kunden, weil der Lagerraum zur Verfügung steht. Die Mehrkosten sind bei einem entsprechend hohen Verbrauch auch schnell reingewirtschaftet.

Grüße Henke

1 Hilfreiche Antwort

NEIN! Es sind zwar seit ein paar Jahren 15 % aus erneuerbaren Energien, allerdings gibt es mehr Erfüllungsoptionen! Eine Variante ist Biogas und ein Sanierungsfahrplan. Ebenfalls kann das Dämmen der Fassade, Dach oder Kellerdecke, wenn die Bauteile 20% besser gedämmt sind als der aktuelle Standard. Es kann auch eine Solarthermie und PV unter gewissen Umständen angerechnet werden.

2 Hilfreiche Antwort

Bei der KfW ist eine wichtige Voraussetzung: Der außer Betrieb genommene Wärmeerzeuger unterliegt nicht der gesetzlichen
Austauschpflicht nach § 10 EnEV.
bei einer 34 Jahre alten Heizung wird das der Fall sein. das Programm betrifft Öl und Gas-Heizung (Brennwert)

Beim BAFA gibt es diese Regelung nicht. Hier werden aber nur die Erneuerbaren Energien gefördert!

4 Hilfreiche Antwort

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