Bei der KfW ist eine wichtige Voraussetzung: Der außer Betrieb genommene Wärmeerzeuger unterliegt nicht der gesetzlichen
Austauschpflicht nach § 10 EnEV.
bei einer 34 Jahre alten Heizung wird das der Fall sein. das Programm betrifft Öl und Gas-Heizung (Brennwert)
Beim BAFA gibt es diese Regelung nicht. Hier werden aber nur die Erneuerbaren Energien gefördert!
Gibt es eine Förderung bei Austausch einer 34 Jahr alten Heizungsanlage. (Altes Bauernhaus)
Herr L. bei Malsch, 06.11.2017Energieberater Fördermittelberatung