Hier wird offenbar am eigentlichen Hintergrund der Frage vorbeidikutiert.
Weder EnEV- noch KFW Vorgaben können dies ohne nähere Angaben so nicht beantworten.
Vor Fensteraustausch muß mittels Nachrechnung geprüft werden ob an der Fensterlaibung Oberflächentemperaturen niederer als 12,5° bei 50% relativer Luftfeuchtigkeit entstehen. (Rechnung außen -5°, innen +20°C). Wäre dies der Fall muß mit Dämmmaßnahmen z.B. Laibungsdämmung nachgewiesen werden, dass vorgennannte Situation, in Folge Gefahr von Schimmelbildung, nicht mehr eintreten kann.
In diesem Zusammenhang verweise ich zusätzlich auf die Notwendigkeit eines Lüftungskonzeptes. Auch das Ergebnis hieraus hat Einfluß auf eventuell erforderliche Maßnahmen.
Deshalb vor Fenstertausch immer qualfizierten, unabhängigen Energieberater zu Rate ziehen. Es lohnt sich!
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