Sobald Sie einen Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt haben, steht es Ihnen laut BAFA frei mit der geplanten Maßnahme zu beginnen.Siehe unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Antragsverfahren/antragsverfahren_node.html. Für die Antragstellung sollten Ihnen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. D.h. für jedes Gewerk einen Kostenvoranschlag einreichen. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für die Zuwendungsentscheidung. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden. Unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/upload können Sie die Dokumente übermitteln. Siehe dort auch die weiteren Informationen.
Anträge auf das Programm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" müssen immer vor Beginn der Baumaßnahme zusammen mit dem Installateur gestellt werden. Dabei gilt der Vertragsabschluss bereits als Beginn der Baumaßnahme. Planungsarbeiten sind jedoch erlaubt.
Bis wann muss der Antrag für das "Heizen mit erneuerbaren Energie" bei der BAFA eingehen.
Wie lange habe ich nach der Bewilligung Zeit das Vorhaben umzusetzen?
Muss ich für jedes Gewerk ein Kostenvoranschlag eingeben?
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