Sofern die Voraussetzungen des neuen Pelletkessel erfüllt sind ( Kessel muß förderfähig sein) und dieser länger als 2 Jahre im Bestand ist, muß der Antrag vor Beginn des Bauvorhabens bei der BAFA gestellt werden.
Nachfolgend ein Merkblatt für die Antragstellung bzw.die Förderübersicht.
http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ee_merkblatt_antragstellung_2018.html
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ew_biomasse_foerderuebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Ein 2005 eingebauter und vermutlich auch geförderter Holzvergaserkessel soll jetzt durch einen Pelletkessel ersetzt werden. Steht mir wieder Förderung zu?
Herr B. bei Hartmannsdorf, 30.04.2018Pelletheizung Holzheizung Energieberater Fördermittelberatung