Die Digitalisierung fällt unter die Nebenkosten und ist zustzlich zu bezahlen. Schade dass am Bau immer ums Geld gestritten wird. Ich empfehle dem Architekten das nächste mal mit Vorkasse zu arbeiten.
Viele Grüße !
1. Kann ein Architekt Kosten für Digitalisierung ansetzen obwohl diese Sonderleistung in der Honorarabrechnung vor Baubeginn nicht vereinbart war?
Folgende Kosten wurden angesetzt:
-Eingabeplanung/Bestand:25,5 h a 55 € (1402,25 €)
-Raumprogramm/Aufteilung: 15,5 h a 68 €(1054,00 €)
(Summe insgesamt: 2456,25 €).
2. Es handelt sich bei diesem Bauvorhaben um einen einfachen Erweiterungsbau (einer bestehenden Einliegerwohnung mit vorhandenen Plänen) um 1 quadratischen Raum mit ca 26 m²+1 Eingangsbereich mit ca 3 m².
3. Die gesamten Baukosten(alles was den Architekten betrifft:Maurer-Stahlbeton-Glasfronten) betragen 75.000€. Alle weiteren Ausbauarbeiten wurden vom Bauherrn selbst mit diversen Handwerkern geplant.
4. Der Architekt war beauftragt die LP 1-5 durchzuführen. Diese Kosten belaufen sich nach Abzug eines Nachlasses (vom Architekten selbst vorgeschlagen/ehemaliger Tennispartner)von 30 % auf 4.744,74 €.
5. Meine Frage : Sind Digitalisierungskosten bei so einem einfachen privaten Bauvorhaben überhaupt sinnvoll und müssen, wenn ja, diese nicht vorher im der Honorarabrechnung ausdrücklich angegeben werden?
Für die Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Architekt