Fragen zu Teilungserklärung, siehe auch im Internet Immowelt
– Sind Sonder- und Gemeinschaftseigentum voneinander abgegrenzt? Sind Fenster und
Fensterrahmen beispielsweise Gemeinschaftseigentum oder zahlt jeder nur für die
eigenen Fenster?
– Stimmen Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung überein?
– Sind die Regelungen der Miteigentumsanteile nachvollziehbar?
– Ist der Kostenverteilungsschlüssel aktuell? Ist die Kostenverteilung bei Sanierungen und
Modernisierungen gerecht?
– Gibt es Sondernutzungsrechte? Wurden diese auch bei Kostenregelungen beachtet?
– Ist der Verkauf einer Eigentumswohnung beschränkt?
– Wie hoch ist das Hausgeld?
– Gibt es eine Verpflichtung zur Übernahme der Wohngeldrückstände des Vorbesitzers?
– Wie sind die Stimmrechte geregelt und sind sie korrekt verteilt?
– Gibt es eine Hausordnung?
– Wo weicht die Teilungserklärung mittels Öffnungsklauseln vom WEG ab?
– Bei welchen baulichen Veränderungen muss die Eigentümerversammlung zustimmen?
– Bei gemischt genutzten Gebäuden: Welche Art gewerblicher Nutzung ist zulässig?
– Wird Tierhaltung eingeschränkt?
– Sind alle Gewohnheiten schriftlich in der Teilungserklärung festgeschrieben? Andernfalls
können Gewohnheiten auch widerrufen werden
In meiner Heimatgemeinde wird ein Objekt mit 3 Mehrfamilienhäusern und insgesamt 17 Wohnungen gebaut. Der Bau hat im April 2021 begonnen. Gerne möchte ich eine dieser Wohnungen als meine erste Immobilien-Kapitalanlage kaufen/ finanzieren. Was sind die ersten und wichtigsten Fragen, die man dem Bauträger in diesem Fall stellen muss?
Herr K. bei Würzburg, 16.06.2021Energieberater Architekt Finanzierung Fördermittelberatung