zu 1): In Ergänzung der unteren Antwort vielleicht noch folgendender Hinweis: Sofern das Gebäude noch nicht fertig gestellt ist, handelt es sich um einen Planungswert. Entscheidend ist aber, dass dieser Wert auch in der Realität eingehalten wird. Dementsprechend ist für den Käufer einer solchen Immobilie entscheidend, wie die Qualitätssicherung - sprich: das Erreichen des Ziels - sichergestellt wird. Wenn das Gebäude schon fertig ist, dann sollte die Dokumentation der Qualitätssicherung in Form eines Soll-Ist-Vergleiches vorgelegt werden. Z. B.: Im Konzept vorgesehen sind 20 cm Wärmedämmung der WLG 035, eingebaut sind xx cm der WLG yy... usw.
zu 3) und 4) was in einer qualifizierten Baubeschreibung enthalten sein sollte, steht hier:https://www.bsb-ev.de/fileadmin/user_upload/Bauherren-Schutzbund/Downloads/Mindestanforderungen_Baubeschreibung.pdf - das ist zwar für 1- und 2-Familienhäuser, kann aber entsprechend auf Eigentumswohnungen übertragen werden. Ansonsten können Sie gerne auch meinen Blogbeitrag zum Kauf von Häusern/Wohnungen vom Bauträger lesen: https://blog.schneeweiss-architekten.de/2015/11/06/baubeschreibung-mangelhaft/
Ich will mir eine Neubau Eigentumswohnung von einem Bauträger kaufen. Der Bau des Gebäudes soll in ein paar Monaten beginnen und Ende nächsten Jahres fertig gestellt werden.
Folgende Fragen habe ich zum Wohnungskauf
1) In der Beschreibung der Wohnung steht, dass es sich um ein Gebäude der Energieeffizienzklasse A+ handelt. Sonst habe ich keine Angaben über die energetischen Eigenschaften. Ich habe den Bauträger bereits um die Angaben wie den Endenergiebedarf und Primärendenergiebedarf gebeten. Welche Informationen sind noch wichtig?
2) Da ich bei der Suche der Eigentumswohnung oft auch auf Wohnungen stoße, die nach dem Energiestandard KfW 55 gebaut werden, habe ich folgende Frage dazu. Welchen Unterschied gibt es wenn das Gebäude nach den Energieanforderungen der KfW 55 oder nach EnEV 2014/2016 gebaut wird. Bei welchem sind die technischen Anforderungen höher?
3) Die Baubeschreibung hat er mir schon zugesendet. In der Baubeschreibung fehlen Angaben wie Schallschutz, Wohnungsbelüftung oder genaue Anzahl der Sanitärobjekte, usw. Sie erscheint mir unvollständig. Wenn es später zur Vertragsunterzeichnung zum Notar geht, bekommt man dann eine vollständigere BB oder ist diese mir zugesandte Version schon die endgültige.
4) Was sind die wichtigsten Eigenschaften oder welche Ausstattung sollte eine Neubau Wohnung haben? Auf was sollte ich am meisten achten?
Gasheizung Dämmung Energieberater Architekt