Für neue Kleinstanlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kWel hat das BAFA ein "vereinfachtes" Zulassungsverfahren eingerichtet. Höhe und Dauer des Zuschlags richten sich nach dem Zeitpunkt der Aufnahme des Dauerbetriebs der KWK-Anlage.
Pauschalierte Einmalzahlung für fabrikneue Anlagen bis 2 kWel
4,0 Cent/kWh für 60.000 VBH (= 4.800 Euro bei eine 2 kWel-Anlage)
Zuschlagssätze
8,0 Cent/kWh für den in das allgemeine Stromnetz ausgespeisten KWK-Strom
4,0 Cent/kWh für den im Objekt selbst verbrauchten KWK-Strom
Zu finden sind diese Angaben auch hier: http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Kraft_Waerme_Kopplung/Stromverguetung/Stromverguetung_bis_50_KW/stromverguetung_bis_50_kw_node.html
Wie kann ich die aktuelle Einspeisevergütung für Brennstoffzellensysteme einsehen ?
Herr R. bei München, 14.05.2018Brennstoffzelle