Wenn die (schon bestehende) PV-Anlage der Eigentümergemeinschaft gehört, werden diese auch die Errichter der Anlage sein und da die Anlage bereits länger besteht (und wahrscheinlich auch in Betrieb genommen wurde) werden dort auch Einspeisevergütungen an die Betreiber gezahlt worden sein. Meist wird darüber auch ein gesonderter Vertrag mit dem EVU abgechlossen. Sollte die Eigentümergemeinschaft nicht Eigentümer der Anlage sein, dann ist der Nießbrauch dieser PV-Anlage im Grundbuch verzeichnet, um dem Errichter/Besitzer die Nutzung zu gestatten. Wenn der Besitzer die Nutzung bzw. den Betrieb der Anlage ablehnt, handelt er gegen sämtliche kaufmännische Gepflogenheiten, denn er hat die Anlage ja bezahlt und könnte dann ja auch den zu erwartenden Umsatz und Gewinn einstreichen. Sollten die Betreiber dennoch auf den Betrieb verzichten wollen(fragen Sie vorher, warum - es wird einen triftigen Grund geben), gehen Sie zum Notar und lassen sich diesen Verzicht beurkunden oder die Anlage schenken...
Hilfreiche Antwort
Wir, eine GmbH sind Betreiber einer Seniorenresidenz. Wir eröffnen nun ein neues Haus, das eine PV-Anlage besitzt. Das Gebäude und somit auch die PV gehören einer Eigentümergemeinschaft, diese möchte jedoch nichts mit dem Betrieb der Anlage zu tun haben.
Als Studentin wurde ich nun beauftragt, mich mit der Thematik vertraut zu machen.
Daher meine Fragen:
Können wir als zukünftiger Betreiber der Anlage die Anmeldung übernehmen?
Hat der Besitzer trotzdem Anspruch auf den erzeugten Strom bzw. den Gewinn?
Oder wäre dies durch eine schriftliche Verzichtserklärung zu umgehen?
Photovoltaik