Dafür sind wir die falschen Ansprechpartner. Steuerlich dürfen wir keine Auskünfte geben. Das macht ein Steuerberater.
Hilfreiche AntwortIch habe mir 2019 eine 8,5 kW Photovoltaikanlage aufs Dach setzen lassen. Für die Besteuerung habe ich die Kleinunternehmerregelung gewählt. Für die EÜR habe ich bisher auf der Aufwandsseite nur den Abschreibungsbetrag, da ich keinen Wartungsvertrag und keine Versicherung abgeschlossen habe. Da aber möglicherweise in einigen Jahren eine Reparatur (defekter Wechselrichter, defektes Modul oder sonstiger Schaden) eintreten kann, würde ich gerne eine Reparaturrücklage von jährlich 200 € steuerlich geltend machen. Ich das möglich?
Herr P. bei Soest, 29.01.2020Photovoltaik