Hagelschaden ist selbstverständlich in der Gebäudeversicherung mitversichert. Bei nur einem Modul sicher untypisch, vielleicht gibt es einen Steinschlag eines Rabens der einen Stein fallen lies und dachte es wäre eine Nuss. Ich hatten diesen Fall bei einer Anlage. Am Einschlagloch lässt sich der Steinstaub dann feststellen. Schwierig dann als Hagelschaden abzurechen.
Hilfreiche AntwortWir haben unsere Photovoltaikanlage ausdrücklich in unserer Wohngebäudeversicherung mitversichern lassen. Bei der Meldung eines Schadensfalles wurde uns vom Versicherer (HUK-Coburg) mitgeteilt, dass ein Hagelschaden bei nur einem Modul "absolut untypisch" wäre. Eine erhöhte Spannung, die zum Riss im Modul führen könnte, wäre aber nicht mitversichert und deswegen bestünde kein Versicherungsschutz. Was können wir dagegen unternehmen?
Frau S. 09.08.2018Photovoltaik