Sie brauchen einen einstimmigen Beschluss aller Eigentümer, dann müsste die Anlage umgebaut werden (Bestand Zähleranlage) auf Allgemein + Wärmepumpe = PV Strom . Da Sie sicherlich über 10 kWp bauen werden, ist die WEG damit Steuerpflichtig und Unternehmer.
Alternativ können die Eigentümer eine GbR gründen , das muss vertraglich fixiert werden, wer welche Anteile hat, Abschreibung, wer wieviel bei Reparaturen zahlt und so weiter. Über genauere Auswirkungen kann der Steuerberater Auskunft geben.
Eine reine Inselanlage ist nicht zulässig in Bayern als Neubau, besonders dann nicht, wenn es sich um ein MFH und mehrere Eigentümer handelt.
Wir sind ein 6 Parteien-Mehrfamilienhaus (4 Eigentümer) mit Wärmepumpe und hohem Stromverbrauch. 3 Wohnungen werden von Eigentümern bewohnt und 3 Wohnungen sind vermietet. Wir haben ein Satteldach (ca. verwendbare 70 qm pro Seite) nach Süden ausgerichtet (Bayern). Wenn wir auf die Einspeisung verzichten und reine Eigennutzung betreiben mit Speicher, müssen wir dann eine GbR gründen? Wenn wir den Strom an 3 Mietwohnungen abgeben, sind wir dann trotzdem Unternehmer?
Frau B. bei Donauwörth, 04.04.2022Photovoltaik