die aktuelle Bauverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen fordert Mindestabstände zwischen Dachaufbauten wie Photovoltaikanlagen und Brandwänden. Ob eine Anlage brennbar ist oder nicht, entscheidet über ganze 75 cm mehr oder weniger Abstand zur Brandwand und damit über die für die Belegung mit Modulen verfügbare Fläche. Ein Grund mehr, auf die robusten Glas-Glas-Module zu setzen.
Bei Glas-Folie-Modulen 1,25m
Bei Glas-Glas-Modulen 0,5m
Ist es richtig, dass in NRW die PV-Anlage aufgrund der neuen Brandschutzregelung von 2019 bei einem Reihenmittelhaus einen gewissen Mindestabstand von der Mittellinie zum Nachbarhaus haben muss?
Ich habe Werte von 65 cm bis zu 2,5 m gehört, so dass man dann bei einer Gesamt-Haus-/Dachbreite von ca. 6 Metern eigentlich gar keine Module mehr aufbauen kann bzw. maximal noch eine mittige Spalte mit 3 Modulen. Dies wäre dann ja vollkommen sinnfrei und kein Reihenhausbesitzer hätte mehr die Möglichkeit eine PV-Anlage zu installieren, insbesondere dann nicht, wenn einige Anbieter erst ab 10 Modulen Aufträge annehmen. Der Nachbar hingegen, der seine Anlage vor ca. 6 Jahren installieren ließ, hat seine Module bis auf ca. 30 cm bis zur besagten Mittellinie beidseitig aufgebaut und ist aber von der Brandschutzregelung nicht betroffen, da er vorher installieren ließ. Welchen Sinn macht so etwas, wenn die theoretische Brandgefahr bei beiden identisch ist?
Ich habe 5 PV-Anlagen-Installateure angerufen und jeder erzählt mir was andweres. Können Sie mir weiterhelfen?
Photovoltaik