Sie müssen den eigengenutzen Solarstrom versteuern. Es gibt eine Bemessungsgrundlage für den eigengenutzen Solarstrom von ca. 20 Cent (bitte beim Finzamt zu erfragen).
Als umsatzsteuerpflichtiger müssen Sie zusätzlich zu den Vergütungen auch Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom abführen.
Ob umsatzsteuerlich ein Eigenverbrauch zu versteuern ist, hängt davon ab, ob Sie die Photovoltaikanlage vor dem 31.3.2012 oder erst danach in Betrieb genommen haben.
Sie müssen deshalb Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom ans Finanzamt abführen.
Neben den Einnahmen aus der Einspeisevergütung müssen Sie auch den selbst verbrauchten Strom Ihrer Photovoltaikanlage als Betriebseinnahme erfassen und versteuern. Im Fachjargon spricht man von Eigenverbrauch. Die Verwendung des Stroms für private Zwecke ist im steuerlichen Sinn eine Entnahme von Betriebsvermögen bzw. Betriebsmitteln zu Privatzwecken, die bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen ist. Zur Ermittlung dieses Teilwerts haben Sie als Betreiber einer Fotovoltaikanlage mehrere Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Pauschale Ermittlung
Die Finanzämter erlauben es, dass Sie für den Eigenverbrauch pauschal 20 Cent je Kilowattstunde (kWh) bei der Gewinnermittlung als Betriebseinnahme ansetzen.
Möglichkeit 2: Wiederbeschaffungswert ansetzen
Da der pauschale Ansatz von 20 Cent je Kilowattstunde für den Eigenverbrauch in der Gewinnermittlung für die Fotovoltaikanlage nicht unbedingt der günstigste Weg ist, kann der zu versteuernde Eigenverbrauch auch anhand der Wiederbeschaffungskosten ermittelt werden. Das ist der Preis, den Sie bezahlen müssen, wenn Sie aus dem Netz des Energieversorgers Strom beziehen.
Möglichkeit 3: Eigenverbrauch auf Grundlage der Herstellungskosten
Die Finanzverwaltung lässt die Ermittlung des Eigenverbrauchs bei einer PHotovoltaikanlage auch nach den Herstellungskosten zu. Dazu sind die Betriebsausgaben inklusive Abschreibung und Zinsen bei Finanzierung zu ermitteln und der prozentuale Anteil des Eigenverbrauchs.
Um aber die genau und richtige Versteuerug anzuwenden für sie, empfehle ich eine Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt.
Mit freundlichen Grüßen Uli Balzer
Wie sieht es mit dem Eigenverbrauch aus, den ich mit meiner Ende 2015 installierten 3,6 KwP-Anlage (mit Speicherbatterie) erziele? Muss ich den in der Steuererklärung berücksichtigen? Und falls ja: Wie?
Besten Dank für Tipps!
Photovoltaik