Ich bin kein Steuerberater und deshalb darf ich die Frage eigentlich nicht beantworten. Eine klein PV Anlage (bis 10 kWp) ist nicht als Gewerbe eingestuft.
Wenn sie sich beim Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen. Können sie die MwSt. als vorsteuer zurück bekommen.
Allerdings müssen sie die Einnahmen (Stromverkauf an Netzbetreiber) Monatlich dem Finanzamt melden.
Es gab eine Möglichkeit die PV Anlage per Sonderabschreibung (40% im ersten Jahr) abzuschreiben wird aber durch die Finanzämter unterschiedlich gehandhabt.
Ich möchte mir eine Anlage (9Kwp) mit Speicher anschaffen und die Vorsteuer ziehen.
Kann die Anlage auch degressiv abgeschrieben werden? oder nur linear auf 20 Jahre?
Photovoltaik