Welche Abschreibungsmöglichkeit habe ich bei einer PV-Anlage Baujahr Mai 2020, wenn ich die Anlage nicht gewerblich nutze, um die Rückerstattung der MwSt- in Anspruch zu nehmen?
Herr S.
bei Neuwied,
29.07.2020
Photovoltaik
Wenn Sie Ihre Anlage beim Netzbetreiber mit Überschusseinspeisung angemeldet haben und Sie irgendwann auch nur eine kWh an diesen verkaufen, dann ist es automatisch ein Gewerbe und Sie können der MwSt. von der Anschaffung erstattet bekommen. Dieser Ablauf ist der normale und Sie betreiben ein Kleingewerbe.
Als Privatperson ohne Gewerbe bekommen Sie die Mehrwertsteuer nicht erstattet und dürfen auch nur Minianlagen bis 600W an einem Zähler mit Rücklaufsperre dann betreiben. Eine große PV-Anlage dürfte dann aber auch keine netzgeführte, sondern nur eine Inselanlage sein.
Genaueres zur Steuererstattung kann Ihnen rechtsverbindlich aber nur ein Steuerberater erklären.
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