So funktioniert Haus&Co Frage stellen Haus&Co

Haus&Co Service: Finden Sie Ihren Photovoltaik-Installateur unter 040 / 299960927

Abschreibungsmöglichkeiten bei nicht gewerblich genutzter Anlage?

Welche Abschreibungsmöglichkeit habe ich bei einer PV-Anlage Baujahr Mai 2020, wenn ich die Anlage nicht gewerblich nutze, um die Rückerstattung der MwSt- in Anspruch zu nehmen?

Herr S. bei Neuwied, 29.07.2020

Photovoltaik

Wenn Sie Ihre Anlage beim Netzbetreiber mit Überschusseinspeisung angemeldet haben und Sie irgendwann auch nur eine kWh an diesen verkaufen, dann ist es automatisch ein Gewerbe und Sie können der MwSt. von der Anschaffung erstattet bekommen. Dieser Ablauf ist der normale und Sie betreiben ein Kleingewerbe.
Als Privatperson ohne Gewerbe bekommen Sie die Mehrwertsteuer nicht erstattet und dürfen auch nur Minianlagen bis 600W an einem Zähler mit Rücklaufsperre dann betreiben. Eine große PV-Anlage dürfte dann aber auch keine netzgeführte, sondern nur eine Inselanlage sein.
Genaueres zur Steuererstattung kann Ihnen rechtsverbindlich aber nur ein Steuerberater erklären.

0 Hilfreiche Antwort

Noch mehr Infos rund ums Haus

Unser Bauherren Newsletter: mit aktuellen Infos zu Hausbau-Trends, staatlichen Förderprogrammen und Tipps für Ihre Sanierung. Jetzt abonnieren!

Haus&Co Service:

Kontakt zu Photovoltaik-Betrieben in Ihrer Umgebung:
040 / 299960927

Ähnliche Fragen

Ihre Frage
an die Experten

Sie haben eine Frage, um die sich besser ein Experte kümmern sollte? Dann haben wir die Antwort für Sie.

Frage stellen

Ihr Wissen
ist gefragt

Sie sind Experte im Bereich Dämmung oder einem anderen Fachgebiet? Dann melden Sie sich an, um Fragen zu beantworten.

Als Experte anmelden