In der Regel muss jeder einzelne Eigentümer zustimmen, es sei denn, es würde anders in der Satzung stehen.
Wir haben schon in ähnlicher Konstallation Anlagen errichtet.
a. wie schon von Herr Guthofer benannt, als gemeinschaftliche Anlage
b. nur für einen Eigentümer, wenn die anderen zugestimmt haben.
c. wie zuvor, aber auch dann nur auf einer anteiligen Dachfläche, damit den anderen Eigentümer gleiches auch ermöglicht werden könnte.
Wünsche positive Verhandlungen. Falls keine Einigung möglich, hilft vielleicht ein wenig die "kleine" Lösung: Balkonmodule (wird von immer mehr Energieversorgern akzeptiert)
Eine Frage - ich wohne zum Eigentum im Erdgeschoss dann gibts erste Etage und Dachgeschoss je Etage eine Wohnung zum Eigentum jetzt meine Frage: ich möchte Photovoltaik Anlage aufs Dach machen lassen wie funktioniert es wen einer von Eigentümer dagegen ist und was kann ich machen?
Herr M. bei Duisburg, 10.12.2018Photovoltaik Dach