Derzeit gilt die EnEV 2014, die die Richtlinie 2010/31/EU sowie 2012/27/EU umsetzt. Für Bestandsbauten ist das Nachrüsten einer Dachdämmung verpflichtend geregelt.
Oberste Geschossdecken, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen und nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen (Baunorm DIN 4108), müssen so gedämmt werden, dass ein Wärmedurchgangskoeffizient von maximal 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin erreicht wird. Bei beheizten Dachgeschossen muss entsprechend das Dach selbst gedämmt werden.
Ausnahmen gibt es wz.B. für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die dort bereits vor Februar 2002 gewohnt haben. Zudem muss nicht den Vorgaben entsprechend gedämmt werden, wenn die Baukosten das zu erwartende Einsparpotential beim Energieverbrauch deutlich übersteigen (im Zweifel ist das ohne Energieberater wohl nur schwer zu ermitteln).
Mit Fragen kann man sich dazu sonst auch an Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämter der Kreise wenden. Die sich an sich für die Kontrolle zuständig.
Wir wohnen als Mieter in einem Haus. Wir haben das Gefühl, dass es vom Dachboden aus ziemlich zieht (und gerade im Winter kalt wird). Das Dach ist überhaupt nicht gedämmt - da sieht man die blanken Dachziegel. Hat der Vermieter eine Pflicht den Dachboden zu dämmen?
Herr B. bei Berlin, 12.08.2016Dach Dämmung