Wenn Sie den Handwerker ordentlich bezahlt haben, keinerlei Außenstände bestehen, keine Meinungsverschiedenheiten im Raum sind die ungeklärt sind (und desshalb von Ihnen Geld zurück behalten wird) darf man Ihnen zu Ihrem Eigentum den Zugang nicht verweigern. Sollte dem Installateur der Batterieraum gehören, dann darf er Ihnen auch den Zugang nicht verwehren, allerdings müssen sie dann eine schriftliche Vereinbarung treffen.
Hilfreiche AntwortDarf der, der meine private PV Anlage installiert und wartet mir den Zugang dazu verweigern? Denn so ist es bei mir - der, der sie installiert hat, will und muss mir auch gar nicht sagt er den Schlüssel zum Batterieraum geben.
Herr Z. bei Holzkirchen, 17.01.2019Photovoltaik