Hinweis: die Beantwortung der Frage stellt keine rechtliche Beratung (bin kein Anwalt) dar sondern ist nur eine Empfehlung.
Hier stellt sich als erstes die Frage, was Sie mit dem GU vereinbart haben. Wenn Sie einen Preis (Vertrag) mit dem GU vereinbart haben, so ist dieser erst mal fix. Sollte der GU hiervon abweichen, so hat er dies Ihnen anzuzeigen und zu begründen. Sie können sich hier nur auf andere Umstände wie Logistikkosten, Zuschläge Öffnungen anlegen, Vereinbarung der VOB usw. berufen, wenn diese nicht vorher vereinbart waren. Hier wäre vorab also erst Ihr Vertrag mit dem GU zu prüfen. Gibt es da Unregelmäßigkeiten, können Sie diese bemängeln. Ferner wäre zu prüfen, ob diese Logistikpauschale nicht ggf. Wucher darstellen. Hierfür wäre dann aber eine anwaltliche Beratung oder eine Beratung durch die Verbraucherzentrale wahr zu nehmen. PS: es gibt Kostenunterschiede wenn ein Mauerwerk mit anderen Materialien oder Abmessungen ausführt, z.B. 17,5cm Gasbeton oder 24cm KS.
Wir kauften ein Haus vom GU.
Da die Innenwände was Schallschutz angeht uns nicht ausreichend waren, haben wir uns entschieden ein besseres Mauerwerk zu bestellen. Der Preisunterschied zwischen dem Standardmauerwerk (was vom GU an die ausführende Firma bezahlt wird), lag beim Hersteller bei 80Cent/qm, beim Händler bei 2€/qm. Wir mussten bei der ausführenden Firma bereits 15,60€/qm zuzahlen mit dem Verweis auf erhöhte Logisitk! Bei ca. 90qm waren es ca. 1200€ Logistikkosten, die darin bestanden ein anderes Material für unser Haus zu bestellen. Auf meinen Einwand wurde mir gesagt, ich nehme oder ich lasse es, es wurde also eine gewisse Machtposition ausgespielt, da ich eine andere Firma nicht beauftragen konnte! Ist es überhaupt rechtens?
Des weitern wurde dann noch mit den Wandflächen "geschummelt". Obwohl es sich nur um ein Austausch von einem Stein gegen einen anderen Stein handelt wurden sämtliche Wandflächen mit Türöffnungen berechnet und in Rechnung gestellt. Ich habe gelesen, dass es nach VOB normalerweise bei Öffnungen unter 2,5qm üblich ist. Gilt es aber auch wenn man "nur" für ein besseres Maurewerk zuzahlt? Der Rest wurde bereits vom GU an die Firma bezahlt.
Dämmung Architekt Massivhaus Entsorgung