Generell ist es schwierig einen Gewährleistungsanspruch bei Acryl-/Silikonfugen gelten zu machen, da diese Leider als so genannte Wartungsfugen gelten, somit rechtlich gesehen kein Recht auf Gewährleistung besteht.
Unterm Strich wäre höchstens das Geltendmachen von vertragsgemäßer Ausführung möglich, was sich eher schwer gestaltet, da es unglaublich aufwendig wäre, einen Verarbeitungsfehler nachzuweisen bzw. gar zu finden.
Dies wiederum müsste auch wahrscheinlich durch einen Gutachter erfolgen.
Meine Empfehlung an Sie wäre entweder auf Kulanznachbesserung des Auftragnehmers hoffen oder selbigen nicht wieder beauftragen und das ganze von einem anderen Dienstleister richten lassen.
Achten sie unterdessen immer auf die fachliche Qualifikation des Dienstleisters.
Es sei gesagt, Malerarbeiten dürfen nur Betriebe mit einer meisterlichen Konzession anbieten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Gewährleistungszeit für Silikon/Acrylfugen für Wand-Deckenanschlüsse?
Herr E. bei Berlin, 14.03.2019Malerarbeiten Tapezierarbeiten Putzarbeiten