So funktioniert Haus&Co Frage stellen Haus&Co

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17 Antworten, zuletzt 10.01.2020

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Holzheizung, Malerarbeiten, Tapezierarbeiten, Putzarbeiten, Küche, Badezimmer, Trockenbau, Massivhaus, Dämmung, Architekt, Fenster



Bei Silikatputz sind Sie mit der Beschichtung relativ offen.

Grundsätzlich ist jeder Beschichtungsaufbau möglich, jedoch würde ich Ihnen empfehlen auf Silikatputz mit Silikatfarbe zu arbeiten, da dies technisch möglich ist.
Auf ein Reinacrylat- oder Siliconharzsystem zu wechseln kann man machen, jedoch kann dann nicht mehr ohne weiteres wieder auf eine Silikatfarbe gewechselt werden, da diese zwingend einen mineralischen Untergrund braucht um abbinden zu können (bei Silikatputz gegeben). Grundsätzlich sollte bei einem Neuanstrich immer grundiert werden, unabhängig davon, ob die Fassade gereinigt wurde ober nicht.. Um das Saugverhalten zu regulieren solte entsprechend Fixativ oder Silikatgrund verwendet werden.Wenn Sie nachgehend die Silikatfarbe zwecks leichterer Verarbeitung verdünnen möchten unbedingt mit Fixativ, auf keinen Fall mit Wasser !!! SIlikatfarbe bietet den VOrteil das Sie keinen Film bildet, sondern bei der sogenannten "Verkieselung" eine oberflächenfüllende Gesteinsschicht ausbildet, somit entsteht das Problem von abblätternder Farbe nicht.
Ich hoffe dies ist hilfreich für Sie.

Herr G., 13.01.2020

Danke für ihre ausführliche Beratung, hat mir sehr geholfen. Ist nur zu empfehlen.

9 Hilfreiche Antwort

Tatsächlich wäre das eine Frage für einen Dachdecker.
Allerdings kann ich Ihnen als Malermeister folgendes dazu sagen: Lösemittel ist zunächst der Materialbestandteil der wärend der Trocknung verdunstet, also zum Beispiel Wasser. In aller Regel sind Wasserbasische Systeme immer so ausformuliert, dass sie sich für die herkömmliche Anwendung eignen. Wenn zu einem lösemittelhaltigem System (meist Esterbasen) gegriffen werden muss geschieht dies in der Regel, weil die Bearbeitung von kritischen Fläschen vorgesehen ist. Im Zweifelsfall gibt Ihnen hier ein technisches Merkblatt Aufschluss zu dem Verwendungszweck. Ich würde Ihnen raten, dass umweltfreundlichere Material zu wählen.

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Das lässt sich beim besten Willen nicht aus der Ferne sagen, da auch wenn Sie das Problem schildern die Frage nach der Ursache völlig offen ist.
Es klingt entsprechend des geschildertem Problem nach zwei Möglichkeiten:
- Pfusch im Neubau oder
- baudynamisches Problem

Zu mindest bei der Baudynamik würde ich nach auftreten des Schadens nicht sofort zum Überarbeiten raten,
da das Haus evtl. arbeitet und es vor allem der Klärung bedarf warum.
Wenn ein Statiker feststellt, dass zum Beispiel durch Schwingung oder das Erdreich das Problem immer wieder neu auftritt
ist das Zuspachteln/Verputzen zu gut deutsch vollkommen witzlos.
Hier wären flexible Blenden oder Dehnungsfugen viel sinnvoller, ist evtl. nicht so schön wie eine sauber gespachtelte Ecke oder Mauer, kann das Problem jedoch unter Umständen langfristig lösen.

Herr G., 14.10.2019

Vielen Dank. Die erste zuverlässige Antwort. Ich glaube es betrifft Pfusch im Neubau, ist nicht das Einzige an dem Haus. Ich will es noch nicht beheben lassen, vertraue aber Ihrem Befund für spätere Gespräche bei eventueller Reparatur.

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Grundsätzlich können Sie jede moderne Innendispersionsfarbe auf so ein Glasdekorgewebe streichen.

"Feuchtraumfarben" erfüllen den Zweck Schimmelbildung vorzubeugen, letztlich handelt es sich um eine Innendispersionsfarbe die mit Fungiziden versetzt ist, wobei es sich um ein Gift handelt.
D.h. die klare Fragestellung hier eher: "Will ich Gift in meinem Bad oder nicht?"

Wenn es einen Grund zur Annahme gibt es könnte Schimmel entstehen, dann bekämpfen Sie die Ursache, nicht das Symptom.

Egal wer Ihnen vielleicht dazu raten sollte, lassen Sie es, ihrer Gesundheit zu liebe.
Ein kleiner Schimmelbefall wäre im Leben nicht so schädlich wie diese Brühe.

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Eine Beschichtung mit Leimfarbe ist ein echter Klassiker des Malerhandwerks, dabei handelt es sich quasi um den Vorgänger der heute regelmäßig genutzen Dispersionsfarbe, die eine Kunststoffbasis darstellt.
Bei dieser Farbe handelt es sich oft um Knochenleim gefüllt mit Kreide und Pigmenten, diese Technik wurde sogar noch in den alten Bundesländern bis kurz vor der Wende eingesetzt.
Je nach Mischungsverhältnis und alter der Beschichtung kommt es zu extrem starker Kreidung, in diesem Zuge steht man als Maler vor dem Problem, das faktisch ein nicht beschichtbarer Untergrund vorhanden ist, der zunächst überarbeitet werden muss.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Abstoßen/Abwaschen bis nur noch ein Kreideschleier vorhanden ist und Grundieren, in Folge dessen beschichten
- lösemittelhaltig grundieren und in Folge beschichten

Die springenden Punkte an dieser stelle sind folgende:
- Leimfarbe abwaschen ist zu meist eine riesen Sauerei, dauert und hat große Anforderungen an die Abdeckarbeiten
- Bei lösemittelhaltiger Grundierung muss der Könner nicht soviel abdecken und die Arbeit geht wesentlich schneller.

Das heißt in der Endkonsequenz, dass lösemittelhaltiges Grundieren günstiger ist und der Maler meistens den Auiftrag so intern wirtschaftlicher macht.
Das machen Heute noch einige, meines Wissenstandes nach aber ist nach den anerkannten Regeln der Technik das lösemittelhaltige Grundieren im Innenraum verboten, also Pfusch, somit müssen Sie dies auch nicht dulden
Auch seie erwähnt, dass lösemittelhaltige Stoffe vermeidlich zu versuchen sind aus Lebensmittelbereichen fern zu halten, da diese durch Ausdunstungen (auch nach der Trocknung) zu toxischen Kontaminationen an Lebensmitteln führen können.
Hinzu kommt, dass Sie ein Atemwegsleiden haben, was einen verantwortungsvollen Malermeister sofort klar machen sollte, dass breitbandige lösemittelhaltige Anwendungen bei ihnen nicht in Frage kommen.

Hat der Maler denn auch geprüft, ob es sich vielleicht um Silikatfarbe handeln könnte?
Wird diese fehlerhaft verarbeitet (zumeist dann auf Gips gestrichen) entsteht die selbe Kreidung wie bei Leimfarbe.

Weil ich noch andere Argumente hierzu kenne:

Keine Grundierung außer die lösemittelhaltige kommt ohne vorheriges Abwaschen der Leimfarbe aus, das sind Experimente die immer das Risko haben, nach hinten loszugehen, womit evtl. zeitnah der nächste oder selbe Maler wieder auf der Matte steht.

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Ihre Anfrage lässt sich leider ohne weiteres nicht pauschalisieren.
Ich lese zwar heraus, dass Sie wohl zwei Doppelkastenfenster meinen, allerdings ist unklar in welchem Zustand sich diese befinden, wie groß diese sind und was genau gemacht werden soll, also ein einfacher Überholanstrich oder ein Erneuerungsanstrich.
Hinzu kommt die Frage ob Sie Eigentümer sind und somit die Frage, ob auch die Außenseite zu streichen wäre.

Zur Klärung solcher Fragen wäre es vom Vorteil eine Besichtigung zu vereinbaren, in Folge dessen würde ich Ihnen ein verbindliches Angebot erstellen.

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Die Frage ist letztlich woher der Riss kommt.
Bei einem Riss dieser Breite kann damit gerechnet werden, dass es sich um ein Baudynamisches Problem handelt.
Entsprechend steht die Frage im Raum, ob sich das Haus einfach nur gesetzt hat, immer noch dabei ist oder ob evtl. der Baugrund ein Problem darstellt, denn auch da wird gerne gepfuscht. Vielleicht fehlt aber auch ein Ringbalken im Mauerwerksabschluss.

Je nach der Art, wie sich der Riss verhält gibt es verschiedene Möglichkeiten, am einfachsten wäre den Riss weiten, Ihn auffüllen und großzügig mit einem Amiergewebe überputzen. In besonders harten Fällen ist es mir auch schon begegnet, dass nachträglich Moniereisen ins Mauerwerk eingearbeitet wurden.
Wenn der Riss Regelmäßig Arbeitet, also die Rissbreite schwankt, wäre auch ein Dehnungsprofil denkbar.

Beim Baujahr 2005 ist es durchaus denkbar, dass Pfuscht betrieben wurde, da es wirtschaftlich schwache Zeiten für das Handwerk waren, also durch Dumpingpreise Material und Arbeitszeit gespart werden mussten, das macht natürlich heute Ärger.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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Als allererstes gilt das der so genannte Kostenvoranschlag keinen verbindlichen Charakter hat, d.h. das selbst die Schlussrechnung abweichen darf, sofern es nicht es als sittenwidrig oder abweicehnd von Glauben und Vertreuen zu bewerten ist.
Nächster Grundsatz bei Bauleistungen wäre, dass Sie als Auftraggeber eine Leistung x wünschen, also eine Beschaffenheit der Bauleistung vorgeben und der Auftragnehmer (falls nichts festes vereinbart wurde) selbst entscheiden kann, wie er zum gewünschten Ziel kommt.

In ihrem Fall klingt es aber eher so, als hätte der Auftragnehmer etwas abgerechnet was er nicht geleistet hat.
Dem entsprechend hat der Auftragnehmer auch keinen Anspruch auf die Abrechnung dieser Leistung, Problem hier , können Sie beweisen, dass er ein Material nicht verarbeitet hat?
Ferner eine Vermischung von Materialien die Nachvollziehbarkeit erschwert wird es hier schwierig.
Da kann unter Umständen das zu Rate ziehen eines Sachverständigen helfen der nachweisen kann und darf, das Material x nicht verbaut wurde.
In einem solchen Fall würde ich an ihrer Stelle den Auftragnehmer darauf hinweisen, dass Sie eben besagte Position nicht bezahlen da Material x nicht verbaut wurde. Wenn er es nicht nachweisen kann und er trotzdem auf sein Geld besteht drohen Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, dessen Kosten Sie ihm letztlich in Rechnung stellen werden.
Bei einer solchen Handhabe werden oft die Auftragnehmer gefügig.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

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Das kommt sich auf die Farbe an.

Als Privatperson ist es zulässig Wasserverdünnbare Farben eintrocken zu lassen und die Farbreste im Hausmüll zu entsorgen.

Bei solchen gibt es auch die Möglichkeit die Farben mit Modellgips einzugipsen, in Folge dessen wird die Farbe zu Bauschutt.

Mit lösemittelhaltigen Lacken (die, welche als "stark stickend" empfunden werden) geht dies leider nicht.

Es gilt, dass alles was nicht restentleert und noch flüssig ist gehört in die Schadstoffsammlung. Das sind in der Regel die regionalen Recyclinghöfe wo Sie z. B. auch Sperrmüll, alte Haushaltsgeräte oder der Gleichen hin bringen.
Zu den Kosten kann man schwer etwas sagen, da dies letztlich auch variert.
Am besten Sie informieren sich direkt bei einer solchen Annahmestelle.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Mit freundlichem Gruß
Malermeister Gärtner

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Wenn der Putz trocken ist kann er Grundsätzlich gestrichen werden.
Hier stellt sich letztlich eher die Frage, um was für einen Putz es sich handelt und welche Beschichtung ausgeführt werden soll.

Ein Unterputz ansich ist die erste flächenfühlende Sicht die grob die Fläche glättet auf die der Oberputz kommt der in Folge Glatt gezogen bzw. gefilzt wird.

Mit freundlichem Gruß
Malermeister Gärtner

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Ihr Bekannter außert berechtigt Bedenken.
Mit einem Hausmeisterservice darf er rein rechtlich nur kleine Schönheitreparaturen in dem Bestand seiner zu betreuenden Objekte durchführen, also evtl. mal "eine" Wand streichen in einem Treppenhaus.
Das Malerhandwerk an sich ist eingetragen in der HwO Anlage A der meisterpflichtigen Berufe , somit würde er sich, wenn er ohne Meistertitel Malerarbeiten in Rechnung stellt sich strafbar im Sinne von Schwarzarbeit machen.

Es gibt zwar viele Unternehmer die diese Regelung einfach ignorieren, allerdings handelt es sich hierbei um einen Sachverhalt bei dem man wortwörtlich immer "mit einem Bein im Gefängnis sitzt".

Ich finde es sehr lobenswert, das ihr Bekannter geltende Ordnung in diesem Maße achtet.

Mit freundlichem Gruß
Malermeister Gärtner

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Die Frage die sich mir stellt ist, wie sie gedenken, einen ordenentlichen Fliesenspiegel auf Holzboden zu bringen.
Die sicherste Variante wäre eine entkoppelte Estrichplatte zu gießen um zunächst überhaupt einen sicheren Untergrund zum verlegen von Fliesen zu haben.
Sicherlich gibt es Varianten mit Ausgleichmassen um auf Holzböden zu arbeiten, allerdings ist der Bestandsboden dabei schwingungsfrei festzuziehen, dies ist mitunter nicht möglich oder nur schwer zu realisieren. Auch gibt es auch die Leihenvariante Sperrholzplatten als unterkonstruktion zu nutzen.
Gefahr hierbei: die Fliesen brechen heraus da der Boden arbeitet.
Ich weiß das aus eigener Erfahrung, ich durfte sowas schon aoft zurückbauen.

Jedenfalls hätten Sie mit dem Verlegen des Estrichs schon einmal einen Angriffpunkt im Boden, irgendwo wird natürlich auch noch eine Befestigung an Wand und Decke sein.
Auf dem von Ihnen genanntem Beispiel wird das Element unter anderem auch von einem Querelement im Duschbereich stabilisiert.
Ich denke, entsprechend meiner Schilderung, dass das Sockelelement nicht kippeln wird sondern fest steht, ferner es von einem richtig gelerntem Trockenbauer gemacht wird, diese sind allerdings wie gelernte Fliesenleger rar und schwer zu bekommen.

Ich hoffe ich konnte ihnen helfen.

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Eine doppelte Beplankung von Rigipswänden ist nicht immer erfoderlich, auch einfache Beplankungen sind zulässig.
Im Regelfall wird eine doppelte Beplankung immer dann erforderlich wenn diese technisch erforderlich ist. Dies ist insbesondere der Fall wenn eine solche Fläche gefliest werden soll, da durch die doppelte Beplankung das Schwingen der Wand stark reduziert wird.
Ich kenne ihren Einzelfall nicht, allerdings würde ich es schon supekt finden, wenn besagte Arbeiter nur den oberen Teil machen wollen, da die Unterkonstruktion mehr Ständer benötigt um doppelt beplankt zu werden.
Es ist zu erwarten das die Wand für die Arbeiten zu räumen ist.

Gerne möchte ich Ihnen noch den Hinweis geben, das Trockenbauer nicht unter die Meisterpflicht fällt, somit jedes beliebe Unternehmen sich Trockenbauer nennen darf ohne eine solche Profession zu haben.
Erstes Anhaltspunkt für die Fachkenntnis könnte zum Beispiel die Frage nach einer Holzunterkonstruktion sein, diese wird in der Regel vom Amateur belächelt und als fachlich falsch bewertet. Der kundige Fachmann wird wissen, das auch mit Holz gearbeitet werden kann.

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In ihrer Frage beantworten Sie schon einmal die Frage, warum es sinnvoll ist eine Tapete zu kleben (Makulatur Rauhfaser und der Gleichen) wegen dem Problem der Schichtdicke von mehreren Anstrichen die zum Abblättern der Farbe führen kann.

Es ergibt sich jenes Problem, dass wenn man eine glatte Wand wünscht viele Leute mit einer Beschichtung auf einem Putz- oder Spachteluntergrund arbeiten möchten. Das Problem, wie bei der Tapete auch, von abblätternder Farbe besteht hier mit der Zeit trotz Grundierung auch häufig.
Zu diesem Zweck wurde von der Industrie das Heute oft genutzte Malervlies/ Glattvlies entwickelt. Dieses wird mit einem speziell dafür gefertigten Dispersionsklebstoff ähnlich der Tapete auf dem Untergrund verklebt, wodurch eine sehr feste Verbindung entsteht.
Eine Beschichtung auf eben jenem Vlies dringt in die dessen Fasern ein, womit ein sehr starker Verbund zwischen Farbe und Untergrund geschaffen wird.
Im Zuge jeder folgenden Beschichtung verschmilzt der Neue anstrich mit der Altbeschichtung, was es faktisch möglich macht über Jahrzehnte immer wieder neu zu streichen ohne dass das Abblättern der Farbe zu befürchten ist.
Dies setzt allerdings voraus, dass über die Jahre keine minderwertige Farbe verarbeitet wird, grundsätzlich werden dafür aber Dispersionsfarben eingesetzt(Min. NAB 2).
Sollten sich doch Schadensbilder in der Beschichtung ergeben können diese immer noch zur Weiterverarbeitung punktuell gespachtelt und geschliffen werden (wir sprechen hier aber sicherlich von Jahrzehnten bis es dazu kommt).

Ich hoffe Ihnen einen hilfreichen Ansatz für ihr Problem geboten zu haben.

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Generell ist es schwierig einen Gewährleistungsanspruch bei Acryl-/Silikonfugen gelten zu machen, da diese Leider als so genannte Wartungsfugen gelten, somit rechtlich gesehen kein Recht auf Gewährleistung besteht.
Unterm Strich wäre höchstens das Geltendmachen von vertragsgemäßer Ausführung möglich, was sich eher schwer gestaltet, da es unglaublich aufwendig wäre, einen Verarbeitungsfehler nachzuweisen bzw. gar zu finden.
Dies wiederum müsste auch wahrscheinlich durch einen Gutachter erfolgen.

Meine Empfehlung an Sie wäre entweder auf Kulanznachbesserung des Auftragnehmers hoffen oder selbigen nicht wieder beauftragen und das ganze von einem anderen Dienstleister richten lassen.

Achten sie unterdessen immer auf die fachliche Qualifikation des Dienstleisters.
Es sei gesagt, Malerarbeiten dürfen nur Betriebe mit einer meisterlichen Konzession anbieten.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

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Grundsätzlich sind sie vom Beschichtungsaufbau auf dem richtigen Weg.
Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen jene Arbeiten nicht von erfolgt begleitet sind.
Ich gehe davon aus, dass Sie ein wasserbasiertes System verwenden, gerade solche bekommen schnell Probleme mit wasserlöslichen Gerbstoffen.
Wenn es zu Fleckenbildung auf einem Isolieranstrich kommt kann dies durchaus normal sein, da viele Produkte zunächst lösliche Stoffe lösen und im Rahmen der Trocknung einsperren, so dass sie von einer Folgebeschichtung nicht weiter an die Oberfläche getragen werden.
Dies funktioniert immer dann gut, wenn nicht zu viele lösliche Stoffe vorhanden sind.
Sollte dies wie in ihrem Fall nicht funktioniert haben greift die klassische Malerweisheit "stinkt viel, hilft viel", soll heißen das sie evtl. um ein lösemittelhaltiges Produkt nicht drum rum kommen.
Sicherlich haben wir Heute schon sehr gute wasserbasierte Systeme, nur leider können diese bislang auch noch nicht alles, weshalb lösemittelhaltige Lacke noch immer nicht aus der Praxis wegzudenken sind.

Ich hoffe Ihnen mit meiner fachlichen Auskunft weitergeholfen zu haben.

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