In der Handwerksrolle sind Kataloge nach A und B Katalog A ist alles Meisterpflichtig und B nicht mehr Meisterpflichtig. Maler und Lackierer ist Meisterpflichtig und darf nicht ausgeführt werden wenn man nicht über einen Meisterbrief oder einer befristeten oder unbefristeten Ausnahmegenehmigung der Kammer besitzt.
Hilfreiche Antwort
Ich habe einen Bekannten, der gelernter Maler ist.Dieser hat eine Firma im Hausmeistertätigkeitsbereich.
Da er mir meine Wohnung Malern soll und ich eine Rechnung benötige, meint er,
es würde da Probleme geben, da er zur damaligen Zeit keinen Meister gemacht hat.
Stimmt das so?
Oder zählt das Malerhandwerk mit zu den Gewerken, wo nicht mehr dringend erforderlich ist,
den Meisterbrief zu erwerben?
Malerarbeiten