Ein Wartungsvertrag beinhaltet Arbeiten, die laut Vertrag abgearbeitet werden und der Stundenlohn und die An-und Abfahrt ist inklusive.
Sollte innerhalb der Wartung festgestellt werden,das ein Ersatzteil benötigt wird oder ein Teil demnächst ausfallen wird, wird der Kunde in der Wartungsrechnung darauf hingewiesen und ein Reparaturangebot erstellt. Bei Annahme des Reparaturauftrages fallen natürlich selbstverständlich An-und Abfahrt an.Ist doch irgendwie logisch, oder?
Wenn eine Wartung stattgefunden hat und sich dann eine Reparatur ergibt, muss dann nochmals Anfahrt bezahlt werden und auch die Reraratur, obwohl schon 270 Euro die Wartung zuvor gekostet hat?
Frau M. bei Ahrensburg, 21.03.2019Wärmepumpe Gasheizung Ölheizung Pelletheizung