Kumulierung
Bei Maßnahmen, die über das BAFA gefördert werden, darf die Gesamtförderung höchstens das Doppelte des nach diesen Richtlinien gewährten Förderbetrages betragen (insbesondere bei Inanspruchnahme ergänzender Förderprogramme der Bundesländer). Für den Fall, dass diese Höchstgrenze überschritten würde, werden die Fördermittel des Bundes auf die vorstehende Förderhöchstgrenze gekürzt.
Die Förderung nach diesen Richtlinien ist mit einer Förderung aus den im Rahmen des CO2 Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programmen nur bei folgenden KfW-Programmen kumulierbar: „Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153), „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167).
Weitere Informationen zur Kumulierung von Fördermaßnahmen – und was Sie dabei beachten sollten – finden Sie in der Auslegungshilfe für die Kumulierungsregelung
quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Solarthermie/Gebaeudebestand/Innovations_Zusatzfoerderung/innovations_zusatzfoerderung_node.html;jsessionid=6D58C310B2EB76F7DAB09FD09120FBDC.1_cid362
Wir beabsichtigen unsere alte Ölheizung (ca. 20 Jahre alt) gegen eine neue Brennwertheizung mit Solarthermie zur Warmwasseraufbereitung zu tauschen. Außerderm wollen wir weitere umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchführen lassen wir Fußbodenheizung, Hohlraumdämmung und ein neues Dach. Hierzu möchten wir das Kfw-Programm 152 in Anspruch nehmen. Hierbei stellt sich die Frage, ob eine Förderung der Bafa für den Kesseltausch (500 €) und eine Förderung für die Solarthermieanlage (500 €) in Kombination mit dem Programm 152 von der Kfw möglich sind. Unser Energieberater meint, das wäre möglich, den Kredit über die Kfw 152 zu erhalten und zusätzlich eine Förderung des Heizkessels nebst Solarthermie i.H.v. 1.000 € gesamt von der BAFA. Ist dies zutreffend?
Frau S. bei Kiel, 25.03.2019Solarthermie Ölheizung Energieberater Fördermittelberatung