Ja, leider ist das Denkmalschutzamt da "komisch". Als Fensterbauer erlebe ich da ständig solche Dinge. Grundsätzlich gilt: Untersteht das Gebäude dem Denkmalschutzamt, dürfen Umbauten von Außen nicht sichtbar sein und die grundsätzliche äußere Optik nicht verändern. Teilweise greift das Amt sogar ein, wenn es um den Innenraum geht. Das sind allerdings eher Ausnahmen.
Hilfreiche Antwort
Ich bin der Geschäftsführer von PR BROWS GmbH und bin bei Einrichtungen meiner BURGER LADEN dabei.
Ich möchte an den Schaufenster im Laden von innen und auch gleichmäßig Außenseite mit Holzbrettern ein Raumfenster mit Montage Kleber an der Glasscheibe kleben,
Dafür soll ich eine Genehmigung beim Denkmalschutz Behörde beantragen?
Holzheizung Fenster