Für den Anspruch auf die Vergütung ist ausschließlich das Inbetriebnahmedatum der Module entscheidend. Es ist egal, ob die Anlage zwischendurch verkauft oder vererbt wird. Allerdings kann man auch nicht so einfach Module gegen neue tauschen, nur weil man meint, die Anlage bringe zu wenig, denn es zählt einfach immer das Inbetriebnahmedatum, auch in solchen Fällen.
Hilfreiche Antwort
Mein Vater hat mir eine Solaranlage vererbt. Nun muss ich dem Netzbetreiber melden, dass ich der neue Ansprechpartner/Betreiber bin und befürchte eine Schlechterstellung.
Kann bei einer bestehenden Anlage und damit verknüpften bestehenden Verträgen über die Einspeisevergütung nur durch die Ummeldung auf einen neuen Betreiber so etwas passieren?
Solarthermie Photovoltaik