Hallo,
bei keiner Änderung des EEG kam es bisher zu einer rückwirkenden Auswirkung , was die Einspeisevergütung betrifft. Dies wird wohl auch bei künftigen Änderungen so sein. Bei der Vermutung einer Anpassung/Erhöhung der Einspeisevergütung einfach die Anlage erst später in Betrieb nehmen. Es zählt der Tag, an dem die Anlage das erste Mal mit dem Netz verbunden war. Eien Erhöhung des Eigenverbrauchs ist jedoch immer sinnvoller, als auf die Einspeisevergütung zu hoffen.
Wird die Einspeisevergütung bei einer Erhöhung (evtl. 01.04. 2022) evtl. auch rückwirkend gewährt ? (Evtl. ab 01.2022)
Herr D. bei Borna, 21.02.2022Photovoltaik