Allgemein gilt in Berlin für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, (die nicht mehr als drei Geschosse haben), dass eine Abstandsfläche von 3m erforderlich ist. Grundlage dieser Messung sind die Außenwände des Gebäudes. Bei Doppelhaushälften und Reihenhäusern gelten diese Regelungen natürlich nicht auf jeder Seite. Oftmals gibt es für den Bau einer Garage andere Bestimmungen, sodass diese bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden können. Dies ist allerdings immer abhängig vom genehmigten Bauantrag.
Um sicher zu gehen, würde ich das zuständige Bauamt über Ihre Pläne informieren. Sollte eine Zustimmung des Nachbarn notwendig sein, unbedingt schriftlich die Bedingungen gemeinsam vereinbaren.
Viele Grüße
Welchen Abstand muss ich zur Grundstücksgrenze des Nachbarn in Berlin für gewöhnlich einhalten? Muss ich meinen Nachbarn fragen, wenn ich einen Tank in der Nähe der Grundstücksgrenze aufstellen möchte? Mein Nachbar hat an dieser Stelle keine Bebauung (Hecke/Wiese) Womöglich beabsichtigt er irgendwann eine Bebauung auf seiner Seite.
Herr D. bei Diedersdorf, 06.10.2016