Hallo,
Da die Grundstücke aneinander angrenzen und damit keine öffentliche Wegstrecke zwischen den Gebäuden liegt, ist die elektrische Verbindung zwischen den beiden Gebäuden mit einer getrennten Stromleitung für die Photovoltaikanlage vom Haus 1 auf Haus 2 möglich.
Das EEG unterscheidet nur zwischen Wohngebäuden und Nicht Wohngebäuden.
Die Überleitung von Energie auf ein unterschiedliches Flurstück ist möglich und muss mit den Stromversorger abgestimmt werden.
Ich spiele mit dem Gedanken, eine PV-Anlage zu installieren. Mein Haus ist sehr stromlastig (25.000 kW/Jahr: EG ist Gastronomie mit 20.000kW, Rest privat mit 5.000 kW), das Dach ist WSW und leider durch Gauben stark unterteilt. Hier könnte ich leider nur eine kleine Anlage realisieren.
Aber ich besitze auch das Nachbarhaus. Dieses ist ein Mietshaus mit 3 Einheiten, im EG hat meine Gastronomie zusätzlich noch Lagerflächen angemietet. Das Dach dieses zweiten Hauses ist ohne Gauben u.Ä. und kann mit über 50 qm PV bestückt werden. Die Gebäude trennt nur ein kleiner Spalt und befindet sich baurechtlich auf verschiedenen Grundstücken. Ich will eine PV auf beiden Dächern, welche mir nur Strom für mein selbstgenutztes Haus liefert. Zählt meine Wunschanlage nach EEG als eine einzige Anlage und kann ich den Strom direkt in mein Haus einspeisen? Oder sind es nach EEG zwei unabhängige Anlagen und ich kann den Strom des zweiten Hauses nicht ohne weiteres einspeisen?
Photovoltaik Dach