Keiner, Lohn wird erst auf der Rechnung als Lohnanteil gesamt auf der Rechnung ausgewiesen. BGB wird normalerweise nicht zu runde gelegt sondern VOB
Hilfreiche Antwort
Welcher Dachdecker trennt die Lohn und Materialkosten? In Angebot und Rechnung steht fast immer "liefern und montieren" oder "Zulage pro Stück", denn die Handwerker wollen ja keine Preisvergleiche ermöglichen oder Materialkostendiskussionen.
Auch all die anderen Tipps bezüglich Bauvertragsrecht §650 BGB, Vertragsgestaltung oder Leistungsverzeichnis oder Eventualpositionen, Abrechnung nach Stundenzettel oder Aufwand uvm. laufen ins Leere wenn die Handwerker sich darauf nicht einlassen ein entsprechendes Angebot zu erstellen oder einen Bau bzw. Werkvertrag abzuschließen. Kann man darauf bestehen im Angebot Arbeitskosten getrennt auszuweisen oder verbindliche Angebote abzugeben ?
Dach