Die Energieeinsparverordnung fordert, dass viele Hausbesitzer ihre Heizkessel nach 30 Jahren tauschen müssen. Das soll den Energieverbrauch senken und das Klima entlasten. Während die Pflicht generell nur Konstanttemperaturkessel für Gas oder Öl betrifft, sind viele Hausbesitzer befreit. Das gilt zum Beispiel dann, wenn sie ihr Haus schon seit Februar 2002 als Eigentümer bewohnen.
Es sei denn der Kessel erreicht seine Werte nicht mehr und der Schornsteinfeger nimmt ihn außer Betrieb
Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und nicht noch mehr Verwirrung gestiftet zu haben.
Ein Gebäude mit einer Mietwohnung und zwei Ferienwohnungen hat eine Heizung, die 30 Jahre alt ist aber gute Werte hat - muss man die Heizung erneuern?
Herr G. bei Bonn, 26.08.2019Gasheizung Ölheizung Energieberater