fall 1 und 2 sind identisch. Sie zahlen keine Umsatzsteuer bei der Keinunternehmerreglung. bekommen ber auch keine zrück bei der Investition.
Als unternehmer mit umsatzsteuer bekommen sie die umsatzsteuer für die Investition zurück und müüsen für den Strom den Sie einspeisen auch umsatzsteuer zahlen. wenn sie nichts einspesien zahlen sie auch keine U-steuer.
alles ohne gewähr, das ist mein kenntnisstand.
Ich möchte in den nächsten Monaten eine PV Anlage errichten lassen. Ich werde ca. 5500 kWh im Jahr produzieren. (Angebot/Berechnung durch eine Firma). Den Größten Teil des Stroms möchte ich selber verbrauchen, darum wird die Anlage mit einem Speicher ausgerüstet.
Nach meinen Informationen kann ich zwischen 3 Steuermodellen bei der Betreibung der Anlage dann wählen. 1. privat Person 2. Unternehmer (Kleinunternehmerregel) 3. Unternehmer mit Umsatzsteuer. Meine Frage bezieht sich auf selbst verbrauchten Solarstrom. Wie muß ich den in den 3 Modellen versteuern? Also muß ich auf den Strom als Privatperson einen Mehrwertsteuer bezahlen? Ich habe leider schon sehr viel darüber gelesen aber leider wird das immer Unübersichtlicher um so mehr man liest :).
Photovoltaik