Der Verkaufspreis für die PV-Anlage vermutlich nicht, aber die AfA muß dabei berücksichtigt werden. Aber die MwSt. für die PV-Anlage muss an das Finanzamt (Das hat chronischer Geldmangel, Dank unseren unfähigen Beamten, Minister, Staatsregierung) abgeführt werden. Hier sollte man vor Verkauf der PV-Anlage obtieren (auf die Kleinunternehmer-Regelung wechseln).
Hilfreiche Antwort
Ich habe im Jahr 2004 eine PV Anlage auf unserem Haus installiert. 2018 haben wir das Haus und die Anlage verkauft.
Inwieweit muss ich den Kaufpreis versteuern?
Photovoltaik