Einfache Lösung: 2 Anlagen. Dadurch gibt es kleine Probleme mit dem EEG wie z.B Lieferung an Dritte, EEG Umlage ode Zusatzzähler. Jede Anlage wird einer Wohnung zugeordnet. Fertig.
Zunächst sollte aber klar sein: Wer ist Eigentümer, wer ist Mieter? Wem sollen die Anlagen letztendlich gehören, was nicht bedeutet:Wer ist Anlagenbetreiber.
Wir recherchieren gerade mit dem Ziel, eine PV-Anlage auf unser Dach zu bringen. Wir sind allerdings 2 Parteien im Haus mit 2 Stromzählern (eine Familie aber 2 Vertragsnehmer und 2 verschiedene Stromanbieter). Nun fragen wir uns:
- Können beide Parteien gleichzeitig Eigenstrom bekommen?
- Wie ist das, wenn es ein mäßig sonniger Tag ist und der aktuelle Verbrauch beider Parteien höher ist als der aktuell verfügbare PV-Strom? Wird dann 50-50 geteilt?
- Kann ich die Anlage einem Vertragsnehmer zuordnen oder muss der andere Vertragsnehmer - falls es denn möglich ist - dann den Strom vom eigenen Dach versteuern, weil "der Nachbar" (also der andere Vertragsnehmer hier im Haus) den ja verkauft?
Hier noch mal ein einfaches Szenario, wo ich mich frage, was passiert. Nehmen wir an, die PV Anlage produziert gerade 1000 Watt.
1.)
Wohnung 1 hat einen Bedarf von 700 Watt
Wohnung 2 hat eine Bedarf von 700 Watt
=> bekommen beide Wohnungen jetzt je 500W aus der PV?
2.)
Wohnung 1 hat eine Bedarf von 1200W
Wohnung 2 hat einen Bedarf von 200W
=> bekommt Wohnung 1 dann 800W und Wohnung 2 200W?
Photovoltaik