Die zur vollständigen Erfüllung (Erfüllungsgrad = 100 %) des § 20 EWärmeG erforderliche Nennleistung errechnet sich durch Multiplikation der Wohnfläche bzw. der Nettogrundfläche mit dem Faktor 0,02 kWp pro m2.
Eine vollständige Erfüllung liegt vor bei einem Erfüllungsgrad von 100 %. 100 % entsprechen dem vom Gesetz geforderten 15 %-Anteil.
Ich wohne im Bundesland Baden-Württemberg und brauche 15% Erneuerbare Energien. Wieviel % von der Photovoltaikanlage wird mir angerechnet 10% oder sogar 15% und was für eine Anlage in kWh benötige ich?
Herr L. bei Aalen, 06.12.2019Photovoltaik