Fehlplanung ?
Die Energieversorger haben heute sehr unterschiedliche Auffassungen, was die Ausführung der Zählerschränke betrift, da es hier keine allgemeingültigen Normen und Vorgaben gib, an die sich das EVU halten muss. Jedem EVU ist es freigestellt, hier seine eigenen Vorgaben im gesetzlichen Rahmen zu definieren. Das stellt in der Praxis ein großes Problem dar.
Ein zweiter Punkt ist die Vertragsbedingungen mit ihrem Auftragnehmer.
Eine Frage die sich hier stellt ist, was ist sein Leistungsumfang? Muss er gemäß dem Vertrag mit Ihnen im Vorfeld schon solche Abstimmungen mit dem EVU vornehmen? Und, Und, ...
Fehlplanung ?
Das ausführende Unternehmen hat bei der Planung möglicherweise einen Fehler gemacht und VDE- Vorgaben nicht berücksichtigt.
Jetzt entstehen Zusatzkosten vor der Inbetriebnahme für einen neuen Schaltschrank von ca. 2500.- Euro :
Da ein normgerechter und sicherer Anschluss der PV-Anlage mit diesem Zählerschrank nicht zu erstellen ist, können wir hier keinen Zweirichtungszähler verbauen und die PV-Anlage nicht in Betrieb nehmen.
Den Normgerechten Aufbau der Zähleranlage incl. des APZ-Platzes entnehmen Sie bitte der VDE-AR-N 4100:2019-04.“
Photovoltaik