Die Wahl der richtigen Verglasung hängt maßgeblich davon ab, wie die Dämmeigenschaften des Mauerwerks beschaffen sind. Den Vorgaben der EnEV entsprechen beide Varianten.
Wenn das Mauerwerk bessere Dämmwerte als die 3-fache Variante aufweist, kann man Diese durchaus in Betracht ziehen. In dem Fall sollten die höheren Anschaffungskosten jedoch durch eine Förderung abgemildert werden. Hierzu kommt zum Beispiel eine Förderung durch die KfW in Form einer Finanzierung oder einem Modernisierungszuschuss in Frage. Diese muss aber vor Beginn der Maßnahme beantragt werden und bedingt zudem die Einbeziehung eines Energieberaters. Dieser bescheinigt die für die Zusage einer Förderung notwendigen Eigenschaften der Wandbeschaffenheit, die Eigenschaften der Fensterelemente, sowie die ggf notwendige Berücksichtigung eines Lüftungskonzepts.
Sollte der Fenstertausch jedoch ohne Förderung erfolgen, kann man sich an eine Faustformel zur Fensterwahl orientieren: Gebäude, die nach 1980 errichtet wurden, können in der Regel relativ problemlos mit 3-fach verglasten Fenstern ausgerüstet werden, in dem Fall sollte jedoch zusätzlich über eine Lüftungsanlage zur Regulierung der Feuchtigkeit innerhalb des Gebäudes nachgedacht werden.
Die Fenster sollen alle einflügelig sein 2 ca. 1530x1520 mm ohne Sprossen.
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