Das hört sich für mich so an, als ob auch die oberste Geschossdecke nicht gedämmt ist. Da dürfen Sie Ihren Vermiete gerne darauf hinweisen, das hier eine Nachrüst-pflicht nach §10 Ab. 3 EnEV besteht:
"Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden."
Im zweiten Geschoss des Einfamilienhauses zieht es sehr stark vom Dachboden. Da oben ist nur der Boden und die Dachziegel keine Dämmung . Ich bekomm die Schlafräume nicht warm genug . Und der Zug stört sehr . Der Vermieter sagte ich solle die Lücken und Risse der Wände in den Schlafräumen von den dachschrägen mit Acryl zu machen habe Bauschaum genommen da diese sehr groß sind . Aber in der Lücke wo es nach oben geht kann ich nix dicht machen da der Schornsteinfeger da ab und zu mal hoch muss. Was kann ich tun ?
Frau A. bei Frankfurt am Main, 06.01.2020Dach Dämmung