Schwierig zu beantworten, da ich die Zusammenstellung der Steuerschuld nicht kenne. Im übrigen bin ich kein Steuerberater und kann deshalb nur eine allgemein gültige Aussage zur steuerlichen Handhabung geben.
Betreiber von Erneuerbaren Energieanlagen sind steuerlich betrachtet immer ein Gewerbebetrieb, auch wenn sie kein Gewerbe angemeldet haben (auch nicht anmelden müssen). Durch die Einspeisevergütung haben Sie Einkommen, welches mit Ihrem EK-Steuersatz versteuert wird. Wenn der frühere Hauseigentümer Ihnen für die PV-Anlage eine separate Rechnung ausstellt, können Sie Service-/Reparaturaufwand und Abschreibung als Aufwand dagegen rechnen.
Die Umsatzsteuer für die Einnahmen müssen Sie immer bezahlen, erhalten aber diese auch vom Netzbetreiber vergütet. Ist zwar Arbeit, aber ansonsten eine 0-Nummer.
Wir, zwei Ehepaare im verwandtschaftlichen Verhältnis, kauften uns ein Haus mit einer Photovoltaikanlage. Den Strom verkaufen wir mit einer monatlichen Vergütung.
Die Anlage wurde im Dezember 2008 in Betrieb genommen. Jetzt kam eine Rechnung vom Finanzamt, die uns als Gewerbebetrieb hinstellen, was wir nicht sind mit einer für uns unverschämten Rechnung an jeden von uns vier.
( das sind 34 % von dem verkauften Strom)
Frage von uns: ist das rechtens und wie können wir uns fürs nächste Mal absichern?
Photovoltaik