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24 Antworten, zuletzt 07.09.2020

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Photovoltaik, Fördermittelberatung, Energieberater, Dach, Solarthermie, Dämmung



Der KOSTAL Plenticore Plus hat 3 MppT. Damit können Sie natürlich, wenn der WR nicht schon ausgelastet ist, zusätzliche Module anbringen. Allerdings gibt es eine Minimum Modulanzahl (Spannung) damit der String überhaupt funktioniert. Abhängig vom Modul, aber üblicherweise 4 Module +

Herr J., 07.09.2020

Leider ist WR schon am Limit,da nur ein 4.2 er. 4 Module sind leider platzbedingt auch nicht möglich :( Also muss ich wie es aussieht den Gedanken leider verwerfen,schade.

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Sie haben richtig recherchiert. PV-Anlagen, die zwischen 2009 und 2011 in Betrieb gingen, können für den Eigenverbrauch eine Vergütung erhalten. Sie haben Ihre Anlage wohl für Volleinspeisung angemeldet, können aber jederzeit die Anlage auf Überschuss-Einspeisung beim Netzbetreiber ummelden. Dazu ist aber eine nicht aufwendige technische Änderung im Zählerschrank und ein Zählerwechsel erforderlich. Die technische Änderung muss über eine Inbetriebnahme Meldung dem Netzbetreiber gemeldet werden.

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einen solchen Mist können nur Blindgänger verzapfen - selbst seriöse Hersteller von Blei-Akkus würden eine solche Aussage nicht treffen/zulassen. Wir verkaufen seit Jahren Speicher - in der Vergangenheit Blei Akku, heute Li-Ionen. Wir haben nicht einen einzigen Einsatz, wo diese Aussage nur im Ansatz eine Wahrheit beinhaltet.
Grüße Willi

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Eine Südost und eine Südwest Ausrichtung der Module sollten auf jeden Fall auf unterschiedliche Strings und Wechselrichter MPP Tracker verkabelt werden. Bei Zusammenlegen der Module erzielen Sie einen wesentlich schlechteren Ertrag. Der Wechselrichter passt für die Anlage und hat auch 2 MPP Tracker. Der Wechselrichter hat keine 9 KW Leistung. Die unterschiedliche Dachneigung hat bei Trennung auf 2 Strings keinen Einfluss.

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Schwierig zu beantworten, da ich die Zusammenstellung der Steuerschuld nicht kenne. Im übrigen bin ich kein Steuerberater und kann deshalb nur eine allgemein gültige Aussage zur steuerlichen Handhabung geben.
Betreiber von Erneuerbaren Energieanlagen sind steuerlich betrachtet immer ein Gewerbebetrieb, auch wenn sie kein Gewerbe angemeldet haben (auch nicht anmelden müssen). Durch die Einspeisevergütung haben Sie Einkommen, welches mit Ihrem EK-Steuersatz versteuert wird. Wenn der frühere Hauseigentümer Ihnen für die PV-Anlage eine separate Rechnung ausstellt, können Sie Service-/Reparaturaufwand und Abschreibung als Aufwand dagegen rechnen.
Die Umsatzsteuer für die Einnahmen müssen Sie immer bezahlen, erhalten aber diese auch vom Netzbetreiber vergütet. Ist zwar Arbeit, aber ansonsten eine 0-Nummer.

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wenn Sie je einen Einspeisezähler für das Nord- und das Süddach haben, handelt es sich um 2 unabhängige Anlagen. Wenn Sie einen Einspeisezähler haben, dann haben Sie eine PV-Anlage mit lediglich unterschiedlicher Dachausrichtung respektive unterschiedlichen Eigentümern. Folglich handelt es sich bei einem Einspeisezähler um eine PV-Anlage, bei 2 Einspeisezählern handelt es sich um 2 getrennte PV-Anlagen.

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Ihre Rechnung ist Gott sei Dank falsch. Die Garantie gilt nicht für 15.400 kWh, sondern für 15.400 Ladezyklen.
Diese Ladezyklen erreichen Sie wahrscheinlich nach etwa 15 Jahren. Ihre PV-Anlage produziert pro Jahr mindestens 6.000 kWh, bedeutet über 15 Jahre ca. 90.000 kWh.
Somit können Sie die Speicher Anschaffungskosten auf mindestens 90.000 kWh verteilen, wobei eine Garantie nicht bedeutet, dass Sie zu dem Zeitpunkt einen Toalausfall haben - oder bleibt Ihr Auto stehen, wenn die Garantie abgelaufen ist?
Im Übrigen spielen für die Berechnung der Speicherkosten mehrere Faktoren eine Rolle, die Erklärung würde aber diesen Rahmen sprengen. Im Übrigen gibt es Speicher, auf welche Sie unabhängig von Zyklen, 20 Jahre Garantie erhalten.
Für eine unverbindliche Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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Der Zustand der Dachziegel sollte natürlich geprüft werden, das Dach sollte aber in Ordnung sein.
Bezüglich Solarthermie und Photovoltaik möchte ich feststellen, dass ich mich noch immer wundere, warum eine überholte Technik (Solarthermie) immer noch gefördert wird. Mit Photovoltaik wird Solarstrom erzeugt, mit welchem ich Licht, Wärme (Herd, Wärmepumpe, Heizschwert etc.), Kraft (Waschmaschine, Geschirrspüler, Bohrmaschine etc.) betreiben kann.
Für ein unverbindliches Beratungsgespräch stehe ich gerne zur Verfügung.

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Nein, die PV-Anlage Ihres Nachbars hat nichts mit Ihrer beabsichtigten Anlage zu tun.

Die Einspeisevergütungen werden alle 3 Monate neu festgelegt, d.h. dass Ihre Einspeisevergütung im Vergleich zum Nachbarn differieren kann. Die gültige Einspeisevergütung wird zum Inbetriebnahmedatum festgelegt und hat dann für 20 Jahre Gültigkeit.

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Die Rahmen eines Moduls sind grundsätzlich austauschbar. Es gibt spezialisierte Firmen, die jedes Modul nachfertigen, schließt auch den Rahmen mit ein.
Aus unserem Kundenkreis ist uns ein solcher Schadensfall noch nicht gemeldet worden, somit haben wir uns damit auch nicht beschäftigt. Allerdings habe ich an der eigenen PV-Anlage einen Winterschaden, für den wir aus Zeitmangel noch keine Lösung gesucht haben - die Anlage produziert ja weiter.
Wenn es nicht eilt, können wir eine Lösung finden.

Frau R., 02.07.2019

Erst einmal tausend Dank für Ihre sehr gute Antwort. Die hilft uns schon immens weiter! Trotzdem hätte ich noch einige Fragen: In welchem Kostenrahmen bewegen wir uns, wenn wir so einen Rahmen für ein PV – Modul zum Austausch bringen würden? Wer stellt mir diesen Rahmen her? Kennen Sie entsprechende Firmen? Wer kann mir diesen Rahmen verbauen / austauschen? Tausend Dank für Ihre Rückanwort!

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Verschattung bedeutet immer Ertragsverlust, die Frage ist nur wieviel?
Wenn es Verschattungen gibt verwenden wir immer einen Wechselrichter von SMA. Dieser hat ein Verschattungsprogramm 'Opti Track Global Peak' integriert, welches nur aktiviert werden muss - ganz ohne zusätzliche Kosten. Und es funktioniert überraschend gut.

Herr B., 02.04.2019

Vielen Dank für die Antwort!

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warum weigert sich der Netzbetreiber konstant die Anlage freizuschalten? Er muss dazu offensichtliche Gründe haben - welche Begründungen gibt er Ihnen? Mit den Begründungen kann die Angelegenheit angepackt werden. Ein Netzbetreiber darf nach EEG nicht willkürlich einen Anschluss verweigern oder verzögern.

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eine Photovoltaikanlage ist sinnvoll, wenn der erzeugte Strom für Eigenversorgung genutzt werden kann. PV-erzeugter Strom kann bei berufstätigen Bewohnern zu ca. 20% genutzt werden. Mit einem Stromspeicher kann dieser Anteil durchaus auf 70% erhöht werden und beim Einsatz einer 'Cloud' kann 100% Eigenverbrauch erzielt werden. Voraussetzung ist eine ordentliche Situationsaufnahme und Planung der richtigen Anlagengröße.
Wir geben keinem Modulhersteller wirklich Vorrang, qualitative Unterschiede bestehen überwiegend im Wirkungsgrad und somit auch im Preis. Unbedingt Markenhersteller kaufen, keine Private Label Module oder Angebote unbekannter Hersteller.
Viel kritischer sehen wir die Wahl und Auslegung des Wechselrichters. Der Wechselrichter ist m.V. das schwächste Komponent bei einer Anlage. Wenn während oder nach Garantiezeit es ein Problem gibt, ist meistens der Hersteller gefordert. Dessen Service sollte funktionieren und desshalb verwenden wir nur Produkte von wenigen Herstellern - bevorzugt deutscher Hersteller.
Ihre Frage erfordert aber ein Fachgespräch von min. 1 Std - wir stehen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

10 Hilfreiche Antwort

Herr Lang-Berens hat Ihnen bereits Adressen von Firmen gegeben, die alle Module passend nachbauen. Dies ist sicherlich die kosengünstgste Lösung.
Für weitere Lösungen müsste ich die Modulmenge, die Stringanzahl und Anzahl der Module pro String wissen - ebenfalls Daten zum Wechselrichter.

mit sonnigen Grüßen
W. Kohler

56 Hilfreiche Antwort

Bei 31 Modulen haben Sie mathematisch bedingt eine unterschiedliche Anzahl an Modulen auf einem String. Daraus resultiert eine unterschiedliche Spannung, als auch Ströme unter den Strings. Soweit also eine klare Sache.

Bedenklich ist allerdings, dass die Installationsfirma Ihnen keine Dokumentation über den Anlagenbau übergeben hat. Sollten Sie ein Problem mit der Anlage haben und die Installationsfirma ist nicht mehr verfügbar, muss ein Fachbetrieb zuerst eine Aufnahme der Anlage erstellen, damit der Fehler behoben werden kann - also zwingend Belegplan, Schaltplan, Datenblatt der Module und Flashtest Protokoll anfordern vom Installateur anfordern.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.

1 Hilfreiche Antwort

Für Austausch, Reparatur oder Wartungskosten gibt es generell keine BAFA-Förderung. Wenn der Schaden innerhalb der 10 Jahre Garantie liegt, ist mit dem Hersteller / Lieferant / Installateur zu verhandeln. Außerhalb der Garantiezeit, und wenn auch nur einen Tag können Sie nur auf Kulanz hoffen. Ich orakle und sehe, dass Sie eigenes Geld in die Hand nehmen.
Grüße
W. Kohler

9 Hilfreiche Antwort

ich kann die Aussage von Herrn Jürgen Mohnke voll unterschreiben. Möchte noch folgende Ergänzung hinzufügen:
- es ist sinnvoll eine PV-Anlage mit hoher Leistung zu installieren (Turbo Generatoren sind dabei nicht erforderlich), damit ist die Voraussetzung für eine hohe Unabhängigkeit vom Stromversorger geschaffen.
- eine PV-Anlage produziert aber leider nicht immer Strom, wenn er benötigt wird bzw. die Menge die gerade benötigt wird. Deshalb ist ein Stromspeicher grundsätzlich sinnvoll und der Eigenverbrauch steigt erheblich.
- wir arbeiten mit einem Speicherlieferanten zusammen, der überschüssigen Strom abnimmt und in einem virtuellen Speicher lagert. Der 'gespeicherte' Strom wird mir zurück geliefert, wenn immer ich Strombedarf habe. Dadurch kann ich praktisch meinen eigenen Strom auch zu 100% selber verbrauchen.
Bei Interesse beraten wir Sie gerne unverbindlich.

Herzliche Grüße aus Lindau
Wilfried Kohler

2 Hilfreiche Antwort

Hallo Mathias,

die Einspeisevergütung für eine PV-Anlage mit Baujahr 2010 ist 39,14 Cent - damit ist eine Speicherung von eigenerzeugtem Strom auf den ersten Blick uninteressant. Die heutigen Stromkosten liegen ja bei ca. 30 Cent.
Bei näherer Betrachtung könnte ein Eigenverbrauch bzw. eine Speicherung des selbst erzeugten Stromes sich rechnen, weil PV-Anlagen, welche zwischen 2009 und März 2012 in Betrieb genommen wurden, eine VERGÜTUNG für Eigenverbrauch in Anspruch nehmen können. Eine Wirtschaftlichkeit ist deshalb abhängig von der PV-Anlagengröße und dem jährlichen Stromverbrauch. Mit mehr Details, wie Investitionskosten, Stromverbrauch, Stromerzeugung etc. kann eine vollständige Berechnung und damit auch Aussage getroffen werden.
Bei Interesse stehen wir gerne zur Verfügung

Mit herzlichen Grüßen aus Lindau,
Wilfried Kohler

1 Hilfreiche Antwort

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