Sie haben richtig recherchiert. PV-Anlagen, die zwischen 2009 und 2011 in Betrieb gingen, können für den Eigenverbrauch eine Vergütung erhalten. Sie haben Ihre Anlage wohl für Volleinspeisung angemeldet, können aber jederzeit die Anlage auf Überschuss-Einspeisung beim Netzbetreiber ummelden. Dazu ist aber eine nicht aufwendige technische Änderung im Zählerschrank und ein Zählerwechsel erforderlich. Die technische Änderung muss über eine Inbetriebnahme Meldung dem Netzbetreiber gemeldet werden.
Hilfreiche Antwort
Wir haben seit 09/2011 eine PV Anlage im Betrieb mit 28kWp ( 2018 ca 27000kWh eingespeist). Bisher haben wir den gesamten Strom eingespeist aber andererseits ca 8000kWh Strom vom Versorger eingekauft.
Mir schwant jetzt aber dass das ein Fehler ist und wir die Anlage nicht optimal (finanziell) betreiben, denn wenn ich es richtig verstehe bekommt man für 2011er Anlagen auch Geld für den selbstgenutzten Strom und spart gleichzeitig den weniger eingekauften Strom. Für 2020 erwarten wir außerdem noch einen deutlich höheren Eigenverbrauch da unser Sohn mit seiner Familie wieder zu Hause einziehen wird. ( 2 Familienhaus).
Wir haben beim Versorger mal angerufen um hier nachzufragen aber dieser darf wohl keine Beratung machen. An wen kann man sich sonst wenden.?
Können Sie mir das bestätigen bzw ganz grob ausrechnen ?
Photovoltaik