Das ist natürlich grundsätzlich nach wie vor gem. EEG 2017 möglich. Es ist nur zu beachten, dass die Einspeisevergütung inzwischen bei nur noch ca. 9 ct / kWh liegt. Dies gilt für Anlagen bis 10 kWp, darüber hinaus gelten geringere Werte in den Größen 10 - 40 kWp u. 40 - 100 kWp und bei > 100 kWp. Von 40 - 100 kWp werden nach EEG nur noch 90 % des eingespeisten Stroms vergütet und ab 100 kWp unterliegen die Anlagen der Direktvermarktungspflicht des erzeugten Stroms. Die Vergütungsätze sind bei der BNetzA (Bundesnetzagentur nachzulesen.
Zu klären wäre, wie groß die geplante Anlage werden soll. Um zu beurteilen, ob eine Eigenverbrauchsanlage für Ihren Fall nicht wirtschaftlich u. ökologisch sehr viel attraktiver ist, den Jahresstromverbrauch zu kennen.
Gerne würde ich eine Photovoltaik installieren und das Strom weiter verkaufen am Versorger....ist das möglich?
Frau S. 09.01.2020Photovoltaik