Die Abgabe von Eigenverbrauch kann dadurch nicht vermieden werden, da ja beide über den gleichen Stromzähler den Strom nutzen im Gebäude. Richtig oder?
Hilfreiche Antwort
Einbau von zwei Anlagen :
Eine Anlage auf dem Süddach Beteiber Herr W., die zweite auf dem Norddach von Frau W. ( Ehefrau ). Beide je unter 10 KWH
Das Haus gehört beiden zu je 50 %.
Werden die Anlagen als eine Anlage gewertet oder als zwei Anlagen um die Abgabe vom Eigenvergrauch zu vermeiden ?
Photovoltaik