Die EEG-Einspeisevergütung ist brutto...d.h. sie müssen von dem an Sie überwiesenen Betrag die anteilige Vorsteuer herausrechnen (geteilt durch 1,19 = Nettopreis - mal 19% dann haben Sie die Mwst.)) und an das FA überweisen.
Hinzu kommt die UST für Ihren Eigenverbrauch. Hier nehmen Sie Ihren Eigenverbrauch in KwH mal allfälligem Strompreis für Ihre Region.. das ist der Bezugapersi.. aus diesem Preis rechnen sie wiederum die anteiluge UST heraus. (geteilt durch 1,19 ist Netto-Preis dann mal 19% und Sie sehen den Wert.
Wenn ich ne PV Anlage kaufe und betreibe, speise ich ja einen Anteil vom selbsterzeugten Strom ein und den anderen Teil nutze ich als Eigenvebrauch.
Jetzt meine Frage dazu:
Wann & worauf zahle ich alles Umsatzsteuern?
Ist der fixe Vergütungssatz ein Nettobetrag? Quasi werden die 19% Umsatzsteuern auf den Vergütungssatz vom Netzbetreiber dazuzugerechnet?
Und fallen an den Eigenverbrauch auch Umsatzsteuern an?
Photovoltaik